I. Geltungsbereich
  1. Aufträge im Bereich Dekoration, Grafikdesign und Multimedia werden von mir zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform und meiner ausdrücklichen Zustimmung. Entgegenstehende AGB oder EKB des Kunden werden nicht anerkannt.



II. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise – sofern nicht anders angegeben – sind Nettopreise. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  2. Die in meinem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Meine Angebote sind freibleibend.

  3. Sonderarbeiten, Korrekturaufwand sowie alle Leistungen und Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Angebots nicht ersichtlich waren, sowie nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, Proofs oder anderen Abzügen, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

  4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden vor Auftragsvergabe veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn kein Auftrag erteilt wird.

  5. Kaufmännischen Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber meinen Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von mir unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



III. Lieferung, Liefertermine
  1. Lieferungen erfolgen von mir ab Freiburg auf Gefahr des Kunden.

  2. Liefertermine sind schriftlich anzugeben und beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart ist der Liefertermin erneut zu vereinbaren.

  3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen (Streik, Aussperrung, Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen etc.) tritt Lieferverzug nicht ein. Wird ein Liefertermin überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

  4. Ersatz eines Verzugsschadens kann der Kunde nur dann verlangen, wenn mir Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  5. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht meine Lieferverpflichtung.

  6. Mir steht an vom Kunden angelieferten Auftragsunterlagen wie Manuskripten, Materialien und sonstigen Gegenständen Zurückzubehalten gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.



IV. Fremdarbeiten
  1. Für Arbeiten, die von mir an Dritte vergeben werden, wie Handwerks-, Foto-, Labor-, Retusche-, Reproduktion- und Druckarbeiten sowie Weiterverarbeitungen, haften ich nicht, auch wenn diese Leistungen von mir angeboten und an den Kunden berechnet werden. Mehr- oder Minderlieferungen sind in V. Absatz 8 geregelt.



V. Beanstandungen, Mehr- oder Minderlieferungen
  1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Prints, Filme etc. in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Für telefonisch erteilte Korrekturen übernehme ich keinerlei Haftung.

  2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen mich geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von einem Monat, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei mir eintrifft.

  3. Bei berechtigten Beanstandungen bin ich nach meiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, mir oder meinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  4. Hat der Auftrag Lohnveredelungs- arbeiten oder Weiterverarbeitung zum Gegenstand, so hafte ich nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuver- arbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

  5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

  6. Bei ein- und mehrfarbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, Proofs bzw. Abzügen und dem Auflagendruck.

  7. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials hafte ich nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall bin ich von meiner Haftung befreit, wenn ich meine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtrete.

  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.


VI. Eigentumsvorbehalt
  1. Ich behalte mir das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den anerkannten Saldo, soweit ich Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen buche (Kontokorrent-Vorbehalt).

  2. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch mich liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ich hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ich Klage gemäß § 771 ZPO erheben könnte. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den mir entstandenen Ausfall.

  3. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt mir jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichte ich mich die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall könnte ich verlangen, dass der Kunde mir die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

  4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes (auch im Fall der untrennbaren Vermischung mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen) durch den Kunden wird stets für mich vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerbe ich das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen zu verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.


VII. Zahlungsverzug, Haftung des Bestellers
  1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so könnte ich Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterverarbeitung noch laufender Aufträge einstellen. Diese Rechte stehen mir auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

  2. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Kunde die Ausführung der weiteren Arbeiten verlangt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit max. 50 % vergütet.

  3. Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, so sind die vereinbarten Leistungen sofort zu bezahlen. Im übrigen gilt die in Absatz 2 festgelegte Regelung der vollen Zahlung abzüglich max. 50 % für ersparte Aufwendungen. Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Aufrechnung gegen meine Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.

  4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

  5. Der Kunde haftet in jedem Falle ersatzweise für die Zahlung, auch wenn der Auftrag für Rechnung eines Dritten erteilt wurde.


VIII. Lagerung, Aufbewahrung, Speicherung, Versicherung
  1. Eine Haftung für die mir überlassenen Unterlagen (Fotos, Dias, Zeichnungen, Vorlagen jeder Art, Datenträger inkl. der darauf gespeicherten Daten etc.) besteht nicht. Ich nehmen zur Be- und Verarbeitung ausschließlich Duplikate entgegen. Die Unterlagen müssen eindeutig mit dem Namen des Kunden gekennzeichnet sein.

  2. Alle bei mir angelieferten auftragsbezogenen o.g. Unterlagen sind vom Auftraggeber nach Bezahlung der Rechnung unverzüglich unaufgefordert abzuholen. Jegliche Haftung durch mich ist ausgeschlossen. Ein Versand dieser Materialien an den Auftraggeber auf dessen Wunsch erfolgt ausschließlich zu dessen Lasten und Gefahr. Eine Verwahrung/Speicherung findet nur kulanzhalber statt.

  3. Werden eine Verwahrung von Unterlagen bzw. eine Speicherung von vom Auftraggeber oder mir erstellten Daten ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt, kann ein gesondertes Honorar vereinbart werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich gleichzeitig eine Versicherung gegen allfällige Gefahren zu besorgen, da im Falle der vereinbarten Verwahrung/Speicherung meine Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt ist. Dies gilt auch für die Verwahrung während der Auftragsabwicklung.


IX. Eigentum, Nutzung, Urheberrecht
  1. Die von mir erbrachten Leistungen bzw. gelieferten Unterlagen stehen dem Kunden zur vereinbarten Nutzung zur Verfügung, jedoch nur dann, wenn die Rechnung vollständig bezahlt ist.

  2. Die von mir zur Herstellung des Vertragserzeugnisses erstellten Betriebsgegenstände, Dekorationsartikel, Filme, Lithografien, Druckplatten und Datensätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

  3. Durch die Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber im Besitz aller Urheber- und Nutzungsrechte etc. für das uns übergebene Material zu sein. Er haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat mich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


X. Impressumangaben
  1. Ich kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf meine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.


XI. Belegexemplare
  1. Mir wird vom Kunden zugesagt, für meine Eigenwerbung von jedem Dekorationsauftrag Bilder anzufertigen, von Druckaufträgen 10 Exemplare abzunehmen und Internetseiten von meiner Hompage www.dekoartistda.de zu verlinken.


XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Freiburg im Breisgau.

  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Olaf Husmann • Freiburg im August 2007

AGB's als PDF (440kb)



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